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Finanzgerichte

Die Finanzgerichtsbarkeit ist für Streitigkeiten in Steuersachen und bestimmten weiteren finanzrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Sie umfasst die Finanzgerichte der Länder und den Bundesfinanzhof als oberstes Gericht der Finanzgerichtsbarkeit.

Hier finden Sie eine Übersicht der deutschen Finanzgerichte und der übergeordneten Finanzgerichtsbarkeit. Über die jeweiligen Unterseiten gelangen Sie zu den einzelnen Gerichten und, soweit verfügbar, direkt zu deren offiziellen Internetseiten.

  • Finanzgericht Baden-Württemberg
  • Finanzgericht München
  • Finanzgericht Nürnberg
  • Finanzgericht Berlin-Brandenburg
  • Finanzgericht Bremen
  • Finanzgericht Hamburg
  • Hessisches Finanzgericht
  • Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersächsisches Finanzgericht
  • Finanzgericht Düsseldorf
  • Finanzgericht Köln
  • Finanzgericht Münster
  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz
  • Finanzgericht des Saarlandes
  • Sächsisches Finanzgericht
  • Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht
  • Thüringer Finanzgericht

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