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Verwaltungsgerichte

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder anderen Beteiligten und staatlichen beziehungsweise öffentlichen Stellen zuständig. Sie umfasst insbesondere die Verwaltungsgerichte und die Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfe der Länder.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der deutschen Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte. Über die jeweiligen Unterseiten gelangen Sie zu den einzelnen Gerichten und, soweit verfügbar, direkt zu deren offiziellen Internetseiten.

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